Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge und sonstigen Leistungen der Firma Braingrow, 1230 Wien sowie 2572 St. Corona a.S.(nachstehend Auftragnehmerin) gegenüber ihren Auftraggebern. Abweichenden Geschäftsbedingungen der Auftraggeber wird hiermit widersprochen. Solche abweichenden Bedingungen erkennt die Auftragnehmerin nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
1. Allgemeines
- Mit Ihrer Auftragsbestätigung erklärt sich der/die Auftraggeber/in mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden, außer es wurde im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Durch den Vertragsabschluss bestätigt der/die Auftraggeber/in, dass er/sie die von der Auftragnehmerin zu erbringenden Dienstleistungen bzw. die von der Auftragnehmerin erstellten Unterlagen für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beauftragt bzw. erwirbt.
- Die Auftragnehmerin wird als selbstständige Unternehmerin für den/die Auftraggeber/in tätig.
- Die Auftragnehmerin bedient sich zur Vertragserfüllung ggf. selbstständiger Consultants/Trainer/innen. Die Auftragnehmerin kann sich zur Vertragserfüllung auch eigener Arbeitnehmer/innen oder Mitarbeiter/innen bedienen.
- Nebenabreden bedürfen der Schriftform; individuelle Abreden haben stets Vorrang.
- Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Auftragnehmerin und dem/der Auftraggeber/in unterliegen dem Recht des Staates Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart kommt österreichisches Recht zur Anwendung, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Wien in Österreich vereinbart.
2. Beauftragung von Leistungen
- Wenn ein/e Auftraggeber/in ein Training/Moderation/Coaching/Beratung von der Auftragnehmerin beauftragen möchte, übersendet die Auftragnehmerin dem/der Auftraggeber/in ein Angebot zur Durchführung der gewünschten Leistung, welches der/die Auftraggeber/in innerhalb von 2 Wochen in Textform annehmen kann. Mit dieser Bestätigung des/der Auftraggebers/in ist die Anmeldung für beide Teile verbindlich und der/die Auftraggeber/in erhält anschließend die Rechnung.
3. Pflichten der Auftragnehmerin
- Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des/der Auftraggebers/in vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von den Mitarbeitern/innen oder Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.
- Die Auftragnehmerin ,sowie ggf. Trainer/innen und Mitarbeiter/innen sind zur absoluten Verschwiegenheit über die Geschäftsgeheimnisse aller Auftraggeber verpflichtet. Die Verpflichtung geht über die Erfüllung des Auftrags hinaus.
4. Beauftragung, Feststellung der Auftragsbeendigung
- Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise, die Art der Arbeitsergebnisse sowie die Vergütung werden durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Auftragnehmerin und dem Auftraggeber festgelegt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
5. Preise
- Der Preis beinhaltet die in Ihrem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen. Ausgenommen sind Geräte, die üblicherweise in Seminarräumen zur Verfügung stehen (Datenprojektor, Flipchart, Pinwand, Kamera, Monitor, etc.).
- Wenn nicht anders vereinbart liegt die maximale Teilnehmeranzahl bei Seminaren zwischen 5 und 12 Personen (je nach Thema). Bei einer größeren Teilnehmeranzahl wird entweder der Einsatz eines/einer Co-Trainer/in erforderlich und der entsprechende Mehraufwand verrechnet, oder pro jedem weiterem Teilnehmer/in erhöht sich der vereinbarte Preis um je 10% pro Teilnehmer/in.
- Unsere Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.
- Zur Verrechnung gelangen die effektiven Reise- und Aufenthaltskosten ( landesübliches Km Geld, Flug bzw. Bahnticket 1.Klasse, Transfer vom/zum Flughafen/Bahnhof, Unterkunft und Verpflegung (Vorabend des 1. Tages bis Ende der Veranstaltung). Ausgangspunkt der Reise ist der Wohnsitz des/der Trainers/in.
6. Zahlungskonditionen
- Die Rechnungen sind bei Rechnungslegung ohne Abzug/Skonto zahlbar.
- Die Auftragnehmerin stellt dem/der Auftraggeber/in stets eine Rechnung aus. Die Rechnung auch als pdf-Datei per E-Mail übermittelt werden.
- Zahlungsverpflichtungen der Auftraggeber/innen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht der Veranstalterin die Verrechnung aller tatsächlichen Mahn-und Inkassospesen sowie ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von12 % Mahnspesen zu.
- Das Recht von der Auftragnehmerin zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
- Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des/der Auftraggebers/in anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
- Bei andauernden Vertragsbeziehungen wie z.B. umfangreichen Beratungsaufträgen ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Aufwand in regelmäßigen Abständen (bspw. monatlich) in Abrechnung zu bringen.
7. Durchführung , Storno und Ausfall
- Der/Die Auftraggeber/in ist berechtigt, den Auftrag bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei zu stornieren.
- Erfolgt eine Stornierung von Trainings/Moderationen/Beratungsleistungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, hat der/die Auftraggeber/in 50 % der vereinbarten Vergütung an die Auftragnehmerin zu zahlen. Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, hat der/die Auftraggeber/in die komplette vereinbarte Vergütung an die Auftragnehmerin zu zahlen. Zusätzlich hat der/die Auftraggeber/in der Auftragnehmerin die durch die bestätigte Buchung bereits entstandenen Kosten (Unterbringungs-, Reise- / Folgekosten) zu zahlen.
- Erfolgt eine Stornierung/Verschiebung/Nichterscheinen bei verbindlich vereinbarten Coachingleistungen in Wien und in NÖ bis 48 Stunden vor dem Coachingtermin entstehen keine Kosten. Danach wird die gesamte Coachingeinheit in Rechnung gestellt. Bei verbindlich vereinbarten Coachingterminen im Ausland oder in den restlichen österreichischen Bundesländern können vereinbarte Coachingeinheiten bis zu 4 Tage kostenfrei storniert werden; danach wird die gesamte Coachingeinheit, sowie etwaige bereits getätigten Kostenaufwendungen (Flug/Zug/Bustickets, nicht stornierbare Hotelbuchungen) dem/der Auftraggeber/in in Rechnung gestellt. Eine Coachingeinheit gilt als verbindlich vereinbart, wenn sie schriftlich bestätigt wurde.
8.Urheberrechte an Schulungsunterlagen
- Alle Urheberrechte, Werknutzungsrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Schulungsunterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, Weitergabe, verbleiben bei der Auftragnehmerin. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die Auftragnehmerin darf kein/e Nutzer/in die Schulungsunterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, der gewerblichen Zwecke als Trainer/in als auch firmenintern reproduzieren, vervielfältigen, verteilt oder vertrieben werden.
9. Schutz der Arbeitsergebnisse
- Die von der Auftragnehmerin angefertigten Materialien, Unterlagen, Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Auftragnehmerin. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte.
10. Zusammenarbeit
- Alle Trainer/innen und Berater/innen stehen in vertraglicher Beziehung zur Auftragnehmerin. Der/die Auftraggeber/in ist nicht berechtigt, sie zur Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung zu veranlassen.
- Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmerin selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber/in.
- Der/Die Auftraggeber/in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die Auftragnehmerin zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der/Die Auftraggeber/in wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch die Auftragnehmerin anbietet.
11. Referenzen
- Die Auftragnehmerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Projekt oder die Leistung für den/die Auftraggeber/in in den eigenen Referenzen anzuführen. Dies erfolgt ohne detaillierte Informationen die nachteilig für den/die Auftraggeber/in sein könnten. Die Auftragnehmerin kann, nach Abstimmung, den/die Auftraggeber/in gegenüber Dritten als Referenzgeber/in nennen.
12. Datenschutz
- Dem/Der Auftraggeber/in ist bekannt und er/sie willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der Auftragnehmerin auf Datenträgern gespeichert werden. Der/Die Auftraggeber/in stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der Auftragnehmerin selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des/der Auftragnehmers/in erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung.